Google Disavow Tool: 5 Tipps zum Entwerten von Links

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Die Platzierung auf den ersten Plätzen der Suchmaschinenergebnisseiten, kurz SERPs, zu bestimmten lukrativen Schlüsselwörtern (Keywords) ist das Ziel jeder erfolgreichen SEO-Strategie. Allerdings sollten sich die Maßnahmen, die für die Zielerreichung ergriffen werden, immer an den Google-Webmaster-Richtlinien orientieren. Denn vor allem unnatürliches Linkbuilding wird rigoros bestraft – im schlimmsten Falle mit einem Komplettabsturz der Sichtbarkeit. Dann hilft nur noch eine Entwertung dieser unnatürlich entstandenen Links mit dem sogenannten Google Disavow Tool, welches Teil der Google Webmaster Tools ist.

Jeder Webseitenbetreiber – und jeder SEO-Profi sowieso – weiß, dass eine Internetpräsenz nur so erfolgreich ist wie die Online-Marketing-Strategie. Dabei stehen vor allem Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenwerbung im Vordergrund. Denn Traffic kommt vornehmlich über Suchmaschinen. Und der König unter den Suchmaschinen, und damit auch unter den Trafficlieferanten, ist Google.

Die Google-Webmaster-Richtlinien

Das bedeutet also, dass die komplette Suchmaschinenoptimierung an die Bedürfnisse von Google angepasst werden sollte. Bei Ergreifung sogenannter Black-Hat-SEO-Maßnahmen, also Optimierungsmaßnahmen, die gegen die Google Richtlinien verstoßen, ist Google knallhart:

  • Webseiten können im Ranking herabgestuft werden.
  • Webseiten können komplett aus dem Index entfernt werden.

Ist es soweit gekommen, dass Google die härteste aller Maßnahmen ergreift, nämlich die Entfernung aus dem Index, ist guter Rat teuer. Vor allem die Offpage-Optimierung, die sich auf den Linkaufbau konzentriert, ist dabei oft der eigentliche Grund für die Entfernung. Denn: Google unterscheidet zwischen natürlichem und unnatürlichem Linkbuilding:

Natürlicher Linkaufbau

Backlinks sind natürlich entstanden, beispielsweise durch hochwertigen Content, der von anderen Webseiten verlinkt wird. Die Belohnung ist ein verbessertes Ranking. Es hat zwar sehr lange gedauert, dafür wird die Webseite aber auch mit steigenden Rankings belohnt.

Unnatürlicher Linkaufbau

Backlinks wurden gekauft oder auf Plattformen gesetzt, die Google bereits auf dem Schirm hat, beispielsweise Linknetzwerke oder gekaufte Links mit „hartem“ Ankertext. Es droht u. U. eine Bestrafung durch Herabstufung.

Das Disavow Tool richtig nutzen

Um eine manuelle Bestrafung (Nachricht in den Google Webmaster Tools) rückgängig zu machen, muss der Webseitenbetreiber nun einen sogenannten „Reconsideration Request“ stellen. Herz dieses Antrags ist dabei die Nutzung des Disavow Tools, ein Werkzeug von Google zur Linkentwertung.

Mit ein wenig Glück gab es keine manuelle Spam-Maßnahme seitens Google, sondern hat „nur“ der Algorithmus eingegriffen oder die Webseite ist von einem Filter wie dem Google Penguin betroffen. In diesem Fall ist kein Reconsideration Request nötig, aber das Linkprofil muss trotzdem aufgeräumt werden, um wieder vorne mitzuspielen.

Nun müssen also Maßnahmen ergriffen werden, die vor allem das unnatürliche Linkbuilding betreffen:

  • Webseiten-Betreiber, von denen Backlinks gekauft wurden, sollten angeschrieben und um Entfernung der Backlinks gebeten werden.
  • Backlinks, die so einfach nicht entfernt werden können, beispielsweise weil der Webmaster der jeweiligen Seite nicht erreicht werden konnte, müssen mit dem Disavow-Tool entwertet werden.

Die korrekte Nutzung des Google Disavow Tools ist dabei ganz entscheidend. Denn in der allgemeinen Panik und Hektik, die in solcher einer Situation entsteht, machen Webseiten-Betreiber oft einige Fehler, die auch auf Grund verschiedener „Mythen“, die im Internet kursieren, begangen werden:

Nicht immer ist eine Entfernung nötig, denn verboten sind erkaufte Links beispielsweise nur, wenn der Link nicht mit dem Attribut „nofollow“ gekennzeichnet ist. Links ohne nofollow-Attribut wiederrum sollten geprüft, und wenn es sich lohnt und möglich ist, mit einem nofollow-Attribut ausgestattet werden, damit Google sie „ignoriert“.

Minderwertige Links bringen nur wenig „Linkjuice“, weil die verlinkende Webseite selbst einen niedrigen PageRank oder nur wenig Authority besitzt. Allerdings lohnt sich auch hier eine Betrachtung der Links: Könnten manche dieser Links in Zukunft vielleicht doch an Wert gewinnen? Sind diese Links auf natürlichem Wege entstanden? Macht die verlinkende Seite einen seriösen Eindruck? Wenn ja, sollten diese nicht entfernt werden.

Meist sind vor allem Links, die mit einem Keyword-Anchortext versehen sind, ein Dorn in Googles Augen. Doch bedeutet das, dass Links mit dem Marken- oder Unternehmensnamen „Okay“ sind? Leider nein. Webseitenbetreiber sollten deshalb auch Links mit markenbezogenen Ankertexten prüfen und diese entfernen lassen, wenn kein Mehrwert für die Leser der verlinken Seite besteht.

Fehler #4: Webmaster nutzen automatisierte Tools.

Es gibt ein paar Tools, die das Linkprofil einer Webseite vollautomatisch durchsuchen und bereinigen. Allerdings sind derartige Hilfsprogramme nicht komplett in der Lage, zwischen „guten“ und „schlechten“ Links zu unterscheiden und machen damit mehr kaputt, als sie eigentlich helfen.

Ein gutes Beispiel ist Link Detox. Das Tool nimmt einem eine Menge Arbeit ab, keine Frage, aber die Regeln sind alles andere als vollständig oder auf jede Situation zutreffend. So kommt es ständig zu „false positives“. Nur ein absoluter Profi kann hier mit viel Geduld wirklich etwas Sinnvolles auf die Beine stellen.

Fehler #5: Webmaster sollten das Disavow Tool nicht nutzen.

Unfassbar, aber manche vermeintlichen SEO-Profis schlagen vor, das Disavow Tool nicht zu nutzen, da dies einem Schuldbekenntnis gleichkommt. Tatsächlich ist jedoch das Disavow-Tool ideal, um Links zu entfernen, die von negativ behafteten Webseiten kommen oder durch ungewollte Verlinkung entstanden sind.

Das Disavow Tool wird also nicht nur für ein Reconsideration Request genutzt, sondern auch davor oder danach. Sogar „Negative SEO“ kann damit abgewehrt werden. Wir von Evergreen Media gebrauchen es vor allem für Link Risk Management. Wird ein Link als potenziell gefährlich eingestuft, wird er sofort entwertet, noch bevor es zu negativen Auswirkungen kommt.

Google ist ein wichtiger Partner für den Online-Erfolg. Webseiten-Betreiber sollten also immer nur solche Maßnahmen zur On- und Offpage-Optimierung ergreifen, die Google „erlaubt“ – dann wird auch die (korrekte) Nutzung des Disavow Tools und der Stress, der durch eine Google-Abstrafung entsteht, gar nicht erst zum Thema. Wenn es allerdings zu einer Abstrafung kommt, hilft die Kenntnis über häufig begangene Fehler bei der Nutzung des Disavow Tools dabei, einen erfolgreichen Reconsideration Request zu stellen oder einer algorythmischen Penalty zu entkommen.

Founder, CEO

Alexander ist Gründer der Agentur und SEO-besessen seit 2009.

Kommentare

  1. Hallo Alexander,

    ich habe eine kleine private (nicht komerzielle) Seite in der Niesche mit guten Rankings, absoluten natürlichen Links (auch renommierte Domains wo ich als Quellenangabe zitiert werde) und auch recht gute Rankings / Traffic. Allerdings stelle ich in den Webmaster Tools immer wieder fest das sehr viele neue Links entstehen, die wir nicht generieren. Unterschiedlichste Spam Seiten nutzen unsere Bilder und verlinken auf uns etc.

    Meine Frage wäre, wenn ihr ein Monitoring macht bei Kunden: nehmt ihr die alle raus oder lasst ihr die grundsätzlich drin

    Viele Grüße

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